Inklusion

Inklusion

Vorwort

Im Jahre 2008 ratifizierte der Deutsche Bundestag die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Artikel 24 verankert das Recht auf inklusive Bildung und fordert dazu auf, behinderten Kindern den Besuch an einer allgemeinen Schule zu ermöglichen.

Inklusive Bildung bedeutet, dass allen Menschen – unabhängig von Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lernbedürfnissen, sozialen oder ökonomischen Voraussetzungen – die gleichen Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln.

Das Bildungssystem muss die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigen und sich an sie anpassen. Nicht der Lernende muss sich in ein bestehendes System integrieren. Damit geht der Begriff der Inklusion über den Begriff der Integration hinaus. Mit dem Begriff Inklusion wird hingegen die Besonderheit und Individualität jedes Kindes betrachtet und davon ausgegangen, dass alle Kinder „inklusiv“ dazugehören. 

 

                                                                                                       

Anders als du“

Text, Musik: R. Metcalf

 

Ich bin anders als

Du bist anders als

Er ist anders als sie!

 

Wir, wir sind anders als ihr,

ihr seid anders als wir.

Na und?

Das macht das Leben eben bunt!

 

Inklusion rückt die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Lernenden in den Mittelpunkt und begreift Vielfalt als Chance für Lern- und Bildungsprozesse.

Vielfalt wird nicht als Problem, sondern als Chance wahrgenommen.

Inklusion beinhaltet das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule.

 

Inklusion der Erich Kästner-Schule

Eine Kooperation der Erich Kästner-Schule mit der Anne Frank-Schule, GWRS Oberreut

Seit dem Schuljahr 2012/2013 werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten Schüler, die einen erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Sprache haben, wohnortnah in zwei jahrgangsgemischten Klassen 1 / 2  inklusiv beschult. Diese Schüler nehmen am Regelunterricht teil, werden aber zusätzlich von einer Sonderpädagogin der Erich Kästner-Schule in den Bereichen Sprache/Kommunikation und im Bereich Lernen/Arbeiten unterstützt.

Förderung

Für diese Schüler mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wird die Teilnahme am Unterricht mit Hilfe eines Förderplans individuell organisiert, der auch mit der Entwicklung der Schüler in regelmäßigem Turnus aktualisiert wird. Verantwortlich ist dafür die Sonderpädagogin, die den Informations- und Gedankenaustausch im Klassenteam nutzt, um die fachliche und soziale Eingliederung voranzutreiben und die größtmögliche Unterstützung auszuschöpfen. Der Förderplan basiert auf den Erkenntnissen der sonderpädagogischen Diagnostik, aus der sich die jeweiligen Förderschwerpunkte der Schüler ableiten. Alle Schüler werden zielgleich unterrichtet und müssen somit den Zielsetzungen des Unterrichts in gleicher Weise wie ihre Mitschüler entsprechen können. Sind sie gegenüber den Leistungsanforderungen durch ihre Einschränkungen in irgendeiner Weise benachteiligt, kann ihnen ein individueller Nachteilsausgleich zugesprochen werden. Die Schüler erhalten ein reguläres Zeugnis der WRS mit dem Hinweis, dass sie inklusiv und zielgleich in gemeinsamer Verantwortung mit der Erich Kästner – Schule nach den Bildungsplänen beider Schulen unterrichtet und gefördert werden.

Die Förderung durch die Sonderpädagogin findet mit unterschiedlichen Maßnahmen statt:

•         Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB)

•         Innere und äußere Differenzierung in offenen und gebundenen Unterrichtsphasen

•         Förderung (Prävention und Kompensation)

•         Sprachtherapie

•         Beratung der Eltern

•         Vernetzung schulischer und außerschulischer Unterstützungsangebote

 

Informationen zum Ablauf des Verfahrens

Bevor ein Schüler auf Elternwunsch wohnortnah inklusiv beschult werden kann, muss vorher durch eine Sonderschullehrerkraft ein Verfahren zur Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (Gutachterliche Stellungnahme) durchgeführt werden. Falls allgemein Fragen zu diesem Verfahren vorhanden sind, wenden Sie sich bitte an die Sonderpädagogische Beratungsstelle für sprachauffällige Kinder und Jugendliche oder an die Schulleitungen der Erich Kästner-Schule sowie der Anne Frank-Gemeinschaftsschule, Oberreut.