Hördiagnostik

Hördiagnostik

Unter Einbeziehung anderer Fachdienste übernimmt die der Schule angegliederte Pädaudiologische Beratungsstelle im Rahmen einer interdisziplinär angelegten Diagnostik bzw. der diagnosegeleiteten Förderung (Verlaufsdiagnostik) für die Kinder mit peripherer Hörschädigung (Schädigung der Schallleitung/Schallempfindung) und für Kinder mit zentraler Hörstörung (zentraler Fehlhörigkeit oder auditiver Wahrnehmungsstörung) in der Regel folgende Abklärungen:

  • Ermittlung der Hörschwelle und der Unbehaglichkeitsschwelle
  • Art und Umfang der Hörschädigung
  • Überprüfung der Hörgeräteanpassung
  • Ermittlung der Kurve des angenehmen Hörens
  • Sprachverständnis (auch mit Störschall)

sowie Abklärungen

  • zur auditiven Aufmerksamkeit und zum auditiven Gedächtnis
  • zum Lautheitsempfinden
  • zum dichotischen Hören, Richtungshören, selektiven Hören
  • sowie zur Lautdifferenzierung

Eine weitergehende diagnostische Abklärung kann über klinische Verfahren erfolgen. Außerdem können Abklärungen im Bereich der

  • der motorischen Entwicklung
  • der kognitiven Entwicklung
  • der psycho-sozialen Entwicklung und
  • des Sehens und der visuellen Wahrnehmung erforderlich sein.