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Der Schulkindergarten ist eine städtische Einrichtung. Er besteht als Angebot für Kinder mit Sprachstörungen und/oder Hörschädigung. Das Betreuungsteam setzt sich aus einer Diplom-Sozialpädagogin als Leiterin und Gruppenleiterin sowie sechs Erzieherinnen (davon zwei Teilzeitbeschäftigte) zusammen. Weiterhin sind sechs Sonderschullehrerinnen und -lehrer mit je acht Stunden den entsprechenden Gruppen zugeordnet. Von Jahr zu Jahr wechselnd, sind zusätzlich eine Praktikantin und ein Zivildienstleistender eingesetzt. Sie sind in den Gruppen unterstützend tätig oder werden mit Sonderaufgaben betraut. Die Gruppengröße kann bei den Sprachbehinderten zwischen 10 und 15 Kindern, bei Hörgeschädigten zwischen 8 und 10 Kindern betragen.
Welche Kinder werden aufgenommen?
Die Aufnahme der in Frage kommenden Kinder verläuft in enger Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen.
Sprachbehinderte Kinder
Kinder mit erheblichen Sprachstörungen, bei denen eine ambulante Betreuung nicht ausreicht, werden vorgeschlagen und können, nach Feststellung der Förderbedürftigkeit durch das Staatliche Schulamt, mit ca. vier Jahren in den Schulkindergarten aufgenommen werden.
Hörgeschädigte Kinder
Kinder mit einer Hörschädigung werden nach Erfassung ihrer Behinderung einmal wöchentlich von Sonderschullehrerinnen und -lehrern der Erich Kästner- Schule, die im Schulkindergarten mitarbeiten, zu Hause betreut, bis sie nach Vollendung ihres dritten Lebensjahres in den Schulkindergarten aufgenommen werden können.
Einzugsbereich
Während der Einzugsbereich bei den Sprachbehinderten den Stadt- und südlichen Landkreis Karlsruhe umfasst, reicht er für die hörgeschädigten Kinder bis in den Kreis Calw und Stadtkreis Baden-Baden hinein. Die Kinder werden, meist mit Kleinbussen, kostenfrei von zu Hause abgeholt und in den Kindergarten gebracht.
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