Bereich Hörgeschädigte
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Aktuelle Informationen für Schüler*innen mit Hörschädigung im Zusammenhang mit COVID 19 (Stand 28.01.2021)
Aufgrund unserer Erfahrungen mit dem Fernunterricht in den letzten Wochen haben wir einige Tipps für Sie zusammengestellt, wie das Fernlernen für Schüler*innen mit Hörschädigung erleichtert werden kann. Sie finden Sie in diesem Dokument: Handout zum Fernunterricht bei Schüler innen mit Hörschädigung.docx-1
Mit der Corona-Verordnung vom 16.10.2020 und dem Inkrafttreten der Pandemiestufe 3 gilt ab 19.10.2020 ab Klassenstufe 5 auch im Unterricht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Da das für Menschen mit Hörschädigung die Kommunikation massiv beeinträchtigen kann, gibt es für sie Ausnahmeregelungen.
Bitte informieren Sie sich in folgender Datei genauer: Infoschreiben Corona Pandemiestufe 3 Beschulung von Schülern mit Hörschädigung
Mittlerweile gibt es ein gemeinsames Handout der Sonderpädagogischen Dienste Hören BW, das vom Kultusministerium geprüft wurde und offiziell auf dessen Homepage abrufbar ist: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQ-Corona-SBBZ
Bereich Hörgeschädigte
Unser Aufgabenfeld:
- Hospitationsbesuche mit individueller Beratung
- Expertenstunden zum Thema Hörschädigung für Klassen mit einem hörgeschädigten Kind
- Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer der Allgemeinen Schule, sowie für Integrationsfachkräfte
- Informationsveranstaltungen für Eltern und Betroffene
- Vernetzung mit anderen Ansprechpartnern und Familien
- Information und Beratung zum Übergang Schule – Beruf
An die Kooperation der Erich Kästner-Schule können sich:
• Lehrerinnen und Lehrer der Allgemeinen Schule
• Eltern, Schülerinnen und Schüler
• Fachdienste
• und außerschulische Partner wenden
Unser Angebot ist kostenfrei und bedarf keiner besonderen Anträge.
Für eine Kooperation mit der Schule des Kindes benötigen wir jedoch Folgendes:
- Die Schulleitung der Schule stellt einen Antrag auf Kooperation bei der Konrektorin Frau Stecher unter ssl-sbbz@erich-kaestner-schule-ka.schule.bwl.de
Dafür verwenden Sie bitte folgendes Formular:
- Eine Einverständniserklärung der Eltern des Kindes zur Kooperation mit der Schule
- Eine Einverständniserklärung der Eltern zum Austausch mit Fachleuten
Beide Einverständniserklärungen schicken wir Ihnen nach dem Erstkontakt gerne zu.
Wenn Sie sich genauer über unser Angebot informieren möchten, so klicken Sie sich bitte durch die unten stehende Präsentation:
Sonderpädagogischer Dienst Hören
Einen Ratgeber für Lehrkräfte und Eltern mit Kindern an allgemeinen Schulen finden Sie hier:
Hörgeschädigte Kinder an der allgemeinen Schule- Ein Ratgeber für Eltern und Lehrer
Sie können gerne weitere Handouts zu den Themen
- Texte schreiben – eine Herausforderung für hörgeschädigte Schüler
- Tipps zum Umgang mit dem Schülermikrofon
- Anleitung zum Verlangsamen auditiver Medien
- Studieren mit einer Hörschädigung
bei uns anfordern.
Aktuelle Veranstaltungen
- aktuell sind keine Fortbildungen geplant
Ansprechpartnerinnen bei schulischen Fragen einer Hörschädigung:
Uta Braasch, Lisa Hahn, Dorina Müller, Manuela Volpp (Hörgeschädigtenpädagoginnen)
Raum 220
Telefon: 0721 133-4790
E-Mail: sd-hoeren@eks-ka.de